Nicht-binäre Anrede online richtig erheben- das solltest du jetzt tun!

Wissen

Am 21.06.2022 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main im Prozess gegen die Deutsche Bahn endgültig entschieden, dass eine verpflichtende Auswahl aus den beiden Anreden „Herr” oder „Frau” nicht-binäre Menschen diskriminiert. Diese unmittelbare Benachteiligung ist laut AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) unzulässig. 

Was das wegweisende Urteil in Sachen Anrede für Online-Shops, Websites, Newsletter und andere digitale Angebote bedeutet erfährst du hier.

Worum geht es in dem Urteil?

Eine nicht-binäre trans* Person hat geklagt, da die Deutsche Bahn beim Ticketverkauf online zwingend eine binäre Anrede, also „Herr“ oder „Frau“, verlangt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass dies nicht-binäre Personen nach dem AGG diskriminiert. Entsprechend wurde die Bahn verpflichtet, es ab dem 01.01.2023 zu unterlassen, nicht-binäre Personen bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens durch die zwingende Auswahl der Anrede „Herr“ oder „Frau“ zu diskriminieren.

Ab sofort muss die Bahn gegenüber der klagenden nicht-binären Person unterlassen, diese bei der Ausstellung von Fahrkarten, in Schreiben des Kund*innenservice und in Werbung falsch (also mit männlicher oder weiblicher Anrede) zu adressieren. Dies gilt ebenfalls für gespeicherte personenbezogenen Daten.

Zudem muss die Bahn der klagenden Person eine Entschädigung in Höhe von 1.000 € zahlen.

Was heißt das für deinen Online-Auftritt oder Shop

Grundsätzlich besteht nun Klarheit darüber, dass nicht-binäre Menschen nicht durch die zwingende Auswahl der Anreden „Herr“ oder „Frau” diskriminiert und von der Nutzung ausgeschlossen werden dürfen. Entsprechend ist es nun einfacher dieses Recht einzufordern.

Wenn du Anreden erhebst und verwendest, z. B.

- im Checkout in deinem Shop
- bei der Newsletter-Registrierung
- bei der Profil-Erstellung oder in den Einstellungen
- bei der Ausstellung von Tickets oder Karten
- im Bewerbungsprozess
- in der Kommunikation mit deinen Kund*innen oder Mitarbeitenden
- in der Personalsoftware oder bei der Lohnabrechnung

solltest du dies jetzt überprüfen und sicherstellen, dass dies rechtskonform geschieht und Menschen aller Geschlechter mitgedacht werden.

Wie erfasse ich Anreden rechtlich sicher und inklusiv?

Die zwei häufigsten Lösungswege um Anreden weiterhin zu erheben sind folgende:

1. Erweiterung der Auswahl um „keine geschlechtliche Anrede“

Die bestehende Erfassung der Anreden „Herr“ oder „Frau“ wird erweitert um die Option „keine geschlechtliche Anrede“. Personen, die dies Auswählen, werden  geschlechtsneutral angeschrieben, z. B. mit „Guten Tag Vorname Nachname“ oder „Hallo Vorname“.

Wichtig 1: Bitte nicht „divers“ als Auswahl anbieten, denn dies ist keine Anrede, sondern ein Geschlechtseintrag im Personenstand. Du schreibst ja auch nicht „Guten Tag männlich Alex Ingabire” oder „Guten Tag weiblich Alex Ingabire“.

Wichtig 2: Wenn eine Person „keine geschlechtliche Anrede“ auswählt, schreibt die Person nicht mit „Sehr geehrte/r Frau/Herr Alex Ingabire“ an. Denn dies ist wieder binär und passt für die meisten nicht-binären Personen nicht.

2. Erweiterung der Auswahl um einen Freitext

Die inklusivste Variante, da jede Person selbst entscheiden und eingeben kann, welche Anrede passt. Dies könnten natürlich weiterhin Klassiker wie „Sehr geehrte Frau Professorin“ oder „Herr“ sein. Auch ein Leerlassen, sodass keine geschlechtliche Anrede verwendet wird, sollte möglich sein. Aber es gibt Menschen eben auch die Möglichkeit noch unbekannte Anreden zu wählen wie z. B. „Sehr geehrte Person“.

Der Geheimtrick: Anrede nicht mehr erheben

Wenn keine Anrede erhoben wird und einfach alle neutral angeschrieben werden, wird auch keine Person falsch angeschrieben. Fühlt sich im ersten Moment vielleicht noch etwas komisch an und sorgt für Reaktionen wie „Aber das brauchen wir doch weil XYZ...!”. Tatsächlich kommen wir aber in nahezu allen Situationen und Kontexten auch ohne Anrede aus. Dadurch kann Komplexität in IT-Systemen abgebaut werden und es werden auch weniger Daten gespeichert, was ganz im Sinne der Datensparsamkeit bzw. Datenminimierung der DSGVO ist.

Du brauchst Hilfe bei der Umstellung? Wir haben schon einigen Konzernen und großen Organisationen wie der Stadt Kiel geholfen, künftig Anreden inklusiv und rechtlich konform zu erfassen.

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